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Schulordnung
Diese Regelungen sollen helfen, das tägliche Zusammenleben an unserem Gymnasium zweckmäßig zu ordnen.
Das Zusammenkommen vieler Menschen auf engem Raum erfordert von allen besondere Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft, um Gefahren zu vermeiden, Schäden und Konflikten entgegenzuwirken.
1. Allgemeines
- 1.1 Gebäude, Inventar und Lehrmittel werden schonend behandelt, Schäden unverzüglich im Sekretariat oder beim Hausmeister gemeldet. Bei grob fahrlässigen Beschädigungen haftet der Verursacher bzw. der Erziehungsberechtigte.
- 1.2 Alle Schulräume (Klassen-, Fach-, Aufenthaltsräume, Flure und insbesondere Toiletten) und der Schulhof werden in ordentlichem Zustand gehalten, weil anderen Schmutz und Unrat nicht zuzumuten ist. Müll wird getrennt gesammelt und in den vorgesehenen Behältern getrennt entsorgt. Klassen und Kurse werden nach festem Plan zur Pflege des Schulgeländes herangezogen.
- 1.3 Die Anordnung der Tische und Stühle wird nur in Absprache zwischen Schülern, Schülerinnen und Lehrkräften verändert.
- 1.4 Die Klassenbücher werden nach dem Unterricht ins Sekretariat gebracht und dort aufbewahrt.
- 1.5 Die Schule haftet nicht für verloren gegangene Geldbeträge und Wertsachen.
2. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof
- 2.1 Die Schüler und Schülerinnen betreten das Schulgebäude frühestens um 7.45 Uhr in der Langensalzastraße, um 7.55 Uhr in der Birkenstraße und begeben sich zu ihren Klassenräumen. Während der Unterrichtszeiten ist Lärm im Schulgebäude und auf dem Hof zu vermeiden.
- 2.2 Nach Stundenbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihrem Klassenraum auf. Sollte eine Klasse 10 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrkraft sein, so meldet sich der Klassensprecher unverzüglich im Sekretariat.
- 2.3 In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Sek I das Gebäude und gehen auf den Schulhof; der jeweilige Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin schließt den Raum ab. Diese Regelung gilt nicht für besondere Wetterlagen, die durch ein rotes Licht in den Gängen angezeigt werden. Die Schülerinnen und Schüler bleiben dann in den Gängen außerhalb der Klassenräume. Laufen und Bewegungsspiele, dazu behören auch Ballspiele, sind dort aber nicht erlaubt.
Der "Raabenpick" kann jederzeit aufgesucht werden. - 2.4 In den Pausen und während der Freistunden dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 das Schulgelände nicht verlassen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
- 2.5 Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören und andere stören oder verletzen können, dürfen nicht mitgebracht werden. Handys müssen unbedingt während des Unterrichts ausgeschaltet werden. Skateboards oder Roller können in Ausnahmefällen nur auf eigenes Risiko mitgebracht werden!
- 2.6 Das Kauen von Kaugummi ist in der Schule verboten. Während des Unterrichts ist Essen und Trinken generell nicht gestattet, ausgenommen ist Zeit während Klassenarbeiten und Klausuren, außerdem darf im Sportunterricht getrunken werden.
- 2.7 Der Aufenthalt im Schulgebäude nach Unterrichtsschluss bedarf der Genehmigung der Schulleitung.
3. Sonstiges
- 3.1 Bei Feueralarm (anhaltender Dauerton) haben sich die Schülerinnen und Schüler nach den Vorschriften der Feuerordnung zu richten.
- 3.2 Fahrräder und Krafträder werden, sorgfältig gesichert, nur in dem für sie vorgesehenen Bereich abgestellt. Eine Versicherung seitens der Schule besteht nicht.
- 3.3 Während der großen Pausen gilt auf dem Pausenhof für Fahrzeuge allgemeines Fahrverbot.
- 3.4 Fundsachen müssen beim Hausmeister abgegeben werden.
- 3.5 Das Rauchen ist auf dem Schulgelände untersagt.
- 3.6 Geltende Erlasse und Bestimmungen der Schulverwaltung und des Schulträgers sind Bestandteile dieser Schulordnung.
Hannover, 31.08.2006
gez. Thunich, Schulleiter
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